Der Artikel ist zwar noch etwas älter vom 13.3., aber so skurril, dass ich geradezu darauf verweisen muss:
Natürlich war es sein Fehler - aber einen ehrenamtlichen Schöffen wegen eines Fehlers ins Gefängnis stecken bzw. mit hoher Geldstrafe drohen?
Seit rund fünf Jahren arbeitet der Pensionär Peter Wenske-Wallner als ehrenamtlicher Schöffe am Amtsgericht Mainz. Zu Beginn jeden Jahres, so auch in 2007, erhielt er seine Liste mit den möglichen Terminen. Diesen folgen dann konkrete Einladungen, jeweils zweifach per Post und per Bote. So erreichte ihn auch die Einladung zum Gerichtstermin am 23. Oktober 2007. Und dann passierte Wenske-Wallner ein Versehen: Er trug diesen Termin in seinem persönlichen Kalender auf den 24. Oktober ein. [...] Nach nicht weniger als gut 15 Monaten, datiert vom 5. Februar 2009, traf an Wenske-Wallners Privatadresse ein Brief mit der Mitteilung eines “Kostenbeschlusses“ ein, ein paar Tage später der Kostenbescheid über genau 803,50 Euro. Per E-Mail teilte er unverzüglich mit, dass er lieber in das Gefängnis geht. Denn die Geldstrafe liegt höher als seine monatliche Nettorente. Nachdem er dies auch noch per Brief bestätigt hatte, wunderte sich Richterin Dany-Pietschmann, denn das hätte ja noch nie jemand gemacht.
Natürlich war es sein Fehler - aber einen ehrenamtlichen Schöffen wegen eines Fehlers ins Gefängnis stecken bzw. mit hoher Geldstrafe drohen?