Das OLG Bremen (Beschl. v. 05.09.2008 - Az.: 2 W 48/08) hat entschieden, dass es irreführend und somit wettbewerbswidrig ist, wenn eine Telefon-Flatrate, bei der alleine Anrufe in das deutsche Festnetz kostenfrei sind, alle anderen Telefonate aber gebührenpflichtig, mit dem Slogan "Ein Leben lang gratis telefonieren" beworben wird.Ich finde es ausdrücklich gut, wenn der Staat bei irreführender Werbung eingreift und diese verbietet. Aber ein Slogan wie "Ein Leben lang gratis telefonieren" ist das meiner Meinung nach einfach nicht. Er ist völlig übertrieben, natürlich - aber damit eben auch völlig unglaubwürdig. Es muss dem mündigen Verbraucher klar sein, dass hier PRler ihr Unwesen getrieben haben und sie kaffeefahrtenmäßig angelockt werden sollen. Es kann doch niemand ernsthaft glauben, dass man mit einem einzigen Vertrag lebenslang komplett und vollständig gratis telefonieren kann? Sind darauf wirklich Verbraucher reingefallen?
Christian Soeder