Ein Artikel in der FAZ (!) verteidigt die Entscheidung der Schiedskommission, Wolfgang Clement auszuschließen und nennt Roß und Reiter klar beim Namen. Es gibt eben doch noch richtige Journalisten, die sich ernsthaft mit einem Gegenstand beschäftigen:
Nachtrag, 18.10 Uhr: Auch in der taz ist ein guter Artikel zu finden:
Es geht nicht um den innerparteilichen Pluralismus der Meinungen. Clement hätte die Meinung, dass Andrea Ypsilantis Energiepolitik die Wählbarkeit der SPD gefährdet, unbeanstandet äußern können. Stattdessen hat er zur Nichtwahl der SPD aufgerufen. Dass das ein sanktionswürdiges Fehlverhalten ist, bestreitet niemand - außer dem Delinquenten. Die Schiedskommission war bereit, es bei der Rüge, der niedrigsten Sanktion, zu belassen, falls Clement sie akzeptiert, also Unrechtsbewusstsein bekundet hätte. Clements diesbezügliche Weigerung musste das Parteigericht als Androhung der Wiederholung des inkriminierten Handelns werten. Ein ordentliches Gericht hätte das genauso gesehen. Zum Schutz der „demokratischen Willensbildung“, die das Grundgesetz für die inneren Verhältnisse der Parteien vorschreibt, hat die Schiedskommission Clements Ausschluss verfügt. Gegen Geiselnehmer muss sich die Partei zur Wehr setzen.
(Hervorhebungen von mir.)
Nachtrag, 18.10 Uhr: Auch in der taz ist ein guter Artikel zu finden:
Deshalb liegt der Ball im Feld von Clement. Macht er den Verwaltungsrichtern in der Bundesschiedskommission deutlich, dass er der SPD nicht nochmal in der Rücken fällt, kann er mit Gnade rechnen. Doch was sein Anwalt Otto Schily vorgestern kund tat, liest sich ganz anders - nämlich wie Abteilung Attacke.