Ab und zu muss man den politischen Gegner auch mal loben, wenn er was richtig macht: der RCDS Heidelberg kennt offensichtlich das Grundgesetz, im Gegensatz zum CDU-Politikrenter und Populist a.D. Heiner Geißler, und weiß auch, wann der Bogen überspannt ist:
Wir teilen die Meinung unseres Bundesvorsitzenden Gottfried Ludewig nicht und distanzieren uns ausdrücklich von dieser. Ein doppeltes Wahlrecht für bestimmte Gruppen unserer Bevölkerung zu fordern, stellt nichts anderes dar, als einen rückwärtsgewandten Schritt in eine Zweiklassengesellschaft und ist nicht mit unserem Grundgesetz zu vereinbaren. Die in Rede stehende Aussage des Bundesvorsitzenden entspricht auch nicht der breiten Meinung im Verband und wurde darüber hinaus nicht in Rücksprache mit den Mitgliedern des RCDS formuliert, sondern war ein unverantwortlicher Alleingang des Vorsitzenden Ludewig. Sie schadet dem Ansehen unseres Verbandes und steht mit den Grundprinzipien des RCDS in scharfem Widerspruch. Vor allem ist sie eine inakzeptable, durch nichts zu rechtfertigende, Anmaßung gegenüber Rentnern und Arbeitslosen, die von einem solchen Wahlrecht stark benachteiligt würden.
Folgerichtig fordert der RCDS Heidelberg den RCDS-Bundesvorsitzenden auch zum Rücktritt auf. Dieser Forderung kann ich mich nur mit Nachdruck anschließen.