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Ihr macht Gute Arbeit!

An den deutschen Hochschulen arbeiten etwa 100.000 Studierende als studentische Beschäftigte - in Bibliotheken und Laboren, als TutorInnen in Lehrveranstaltungen oder als Hilfskräfte für ProfessorInnen. Damit stellen studentische Beschäftigte eine wesentliche Säule für den gesamten Hochschul- und Wissenschaftsbetrieb dar - ohne ihre wichtige Mitarbeit würden Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen nicht funktionieren.

Dennoch sind die Arbeitsverhältnisse von studentischen Beschäftigten in vielerlei Hinsicht miserabel. Ein Großteil arbeitsrechtlicher Grundlagen scheint für Studierende nicht zu gelten: Sie erhalten in vielen Fällen kein Urlaubsgeld, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, keine Erstattung geleisteter Überstunden. Personalrat, Kündigungsschutz, Mutterschaftsurlaub? Fehlanzeige. Arbeitsverträge werden in der Regel nur für mehrere Wochen oder Monate abgeschlossen und dann bei Bedarf verlängert, wodurch jegliche Planungssicherheit für Studierende verloren geht. Und der gezahlte Stundenlohn variiert von Land zu Land und Hochschule zu Hochschule: Oft kriegen Studierende gerade einmal 5 Euro pro Stunde, und außerhalb Berlins ist die maximale Vergütung auf 8,02 Euro begrenzt - unverändert seit 1993!

Gute Aktion, hinter der ich voll stehe.

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