Eine positive Nachricht: Abmahnwellen mit utopischen Forderungen von mehreren tausend Euro bei der ersten Abmahnung gehören künftig der Vergangenheit an: Für die Verbraucher plant die Koalition Erleichterungen, indem sie den Kostenerstattungsanspruch für die erste anwaltliche Abmahnung bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen zu deckeln beabsichtigt. Anders als im Regierungsvorschlag soll die Grenze aber nicht bei 50 Euro, sondern erst bei 100 Euro liegen. Auch hier ist der Schutz nur vorgesehen, wenn ein Beschuldigter nicht „im gewerblichen Ausmaß“ gehandelt hat. Laut SPD-Rechtsexperte Dirk Manzewski soll die Begrenzung der Gebühr helfen, Abmahnwellen, wie es sie insbesondere seitens der Musikindustrie und ihrer Anwälte in der Vergangenheit gegeben habe, zu verhindern.
Da die FDP aus genau diesem Grund dem geplanten Gesetz nicht zustimmen möchte, kann ich es mir nicht verkneifen, eine Reaktion aus dem Heise-Forum zu zitieren:
Da die FDP aus genau diesem Grund dem geplanten Gesetz nicht zustimmen möchte, kann ich es mir nicht verkneifen, eine Reaktion aus dem Heise-Forum zu zitieren:
Ich bin mal in die FDP eingetreten, weil Ende der 90er Anfang der 2000er die FDP für mich die einzige Partei war, die noch irgendwie im Sinne der Bevölkerung agierte.
Mittlerweile zeigt die FDP nur noch, dass man nicht unbedingt in der (Bundes)Regierung sein muss, um aktiv gegen die Interessen großer Teile der Bevölkerung zu aggieren. Zumindest ist die Bundes-FDP mittlerweile ähnlich mies wie die NRW-FDP.
Die Austrittserklärung geht diese Woche raus.
Gruss
Dringi