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„Verunglimpfung des Islam“: Todesstrafe

Unfassbar:
Er hat sein Leben verwirkt, weil er aus dem Internet einen Text heruntergeladen hat. […] Das Todesurteil ist legal. Zwar war dem 23-jährigen Journalistikstudenten vor Gericht ein Anwalt verwehrt worden. Auch kam das Gericht in geheimer, nicht öffentlicher Sitzung zusammen. Aber nach afghanischem Recht, das auf der Scharia, dem islamischen Recht, basiert, muss „Verunglimpfung des Islam“ oder „Beleidigung des Propheten“ mit dem Tod bestraft werden.
Ich kann es ehrlich gesagt nicht so ganz fassen, dass dieses Unrechtsregime von der internationalen Gemeinschaft und auch deutschen Soldaten gestützt wird.

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