Nur um es nochmal feszuhalten: nur weil ein paar Aktionisten der Ansicht sind, das Urteil gegen das Bundesjustizministerium hätte Grundlagen-Wirkung, entspricht das noch lange nicht der gängigen Juristen-Sichtweise. Klar ist: IP-Adressen dürfen nicht unnötig lange gespeichert werden. Klar ist aber auch: dürften keinerlei IP-Adressen mehr gespeichert werden, müssten jegliche Webserver in Deutschland sofort abgeschaltet werden.
Und da ich von der deutschen Justiz sehr viel halte, gehe ich davon aus, dass das auch ein durchschnittlicher Richter so sehen dürfte. Rechtsanwalt Dr. Bahr kommentiert das Urteil gegen das Bundesjustizministerium folgendermaßen:
Und da ich von der deutschen Justiz sehr viel halte, gehe ich davon aus, dass das auch ein durchschnittlicher Richter so sehen dürfte. Rechtsanwalt Dr. Bahr kommentiert das Urteil gegen das Bundesjustizministerium folgendermaßen:
Die Entscheidung demonstriert anschaulich, dass es dem deutschem Gesetzgeber seit Jahren nicht gelungen ist, ein praxistaugliches Datenschutzrecht zum Online-Bereich zu verabschieden. Wenn nämlich die Legislative hier halbwegs klare und eindeutige Regelungen hergestellt hätte, bräuchte das Berliner Gericht nicht so im Nebel zu stochern und zu solch einem absolut praxisuntauglichen Ergebnis zu kommen. […] Bei aller Problematik gilt es die Kirche im Dorf zu lassen. Denn von einer "Grundlagen"-Entscheidung - wie so manches Online-Magazin tituliert - ist das Urteil sowohl formal als auch inhaltlich weit entfernt. […] Zum einen ist es das erste und einzige Urteil, das in diesem Umfang die IP-Speicherung verbietet. Alle bislang ergangenen sonstigen Entscheidungen haben hier eine weitaus differenziertere Ansicht vertreten. Zum anderen ist die Meinung, es handle sich um personenbezogene Daten in der juristischen Fachwelt außerordentlich umstritten und keineswegs - wie oben erläutert - durch den BGH geklärt. […] Aber, wie gesagt, die aktuelle Entscheidung sollte nicht überdramatisiert werden. Es ist nicht das erste "§$=&("-Urteil zum Online-Recht. Und wird auch nicht das letzte bleiben.
Schön wäre es, wenn nicht irgendwelche selbsternannten Worrywarte versuchen würden, sich auf dem Rücken von Webseitenbetreibern unter dem Deckmäntelchen des Datenschutzes zu profilieren.
Ergänzend hierzu sei der aktuelle Podcast von Law Podcasting empfohlen, der sich mit genau diesem Thema beschäftigt und zu dem Schluss kommt, dass diese Entscheidung keineswegs höchstrichterlich getroffen wurde, sondern die Einzelmeinung eines Gerichtes repräsentiert.